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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

ProConception GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: A. Peter Kunzweiler

§ 1 Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil eines jeden Angebotes, jeder Bestellung und jeden Vertrages mit der ProConception Consulting, im folgenden "Leistungserbringerin" genannt.

(2) Diese AGB gelten nach erstmaliger Einbeziehung auch für alle zukünftigen Geschäfte des Auftraggebers, im folgenden "Kunde" genannt, mit der Leistungserbringerin, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.

(3) Es gelten ausschließlich die AGB der Leistungserbringerin. Dies gilt auch dann, wenn ein Auftrag vom Kunden abweichend von den Bedingungen der Leistungserbringerin bestätigt wird, selbst wenn die Leistungserbringerin nicht widerspricht. Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn Sie von der Leistungserbringerin ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

   
  § 2 Angebote

Alle Angebote der Leistungserbringerin sind freibleibend und unverbindlich sowie bis zum 30. Tage nach dem Ausstellungsdatum befristet.
   
 

(1) Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem gesondert definierten Leistungsumfang.

(2) Der Vertrag kommt mit der Annahme des Auftrags durch die Leistungserbringerin zustande oder durch eine Auftragsbestätigung der Leistungserbringerin, oder durch Bezahlung der ersten Teilrechnung.

(3) Die an die Leistungserbringerin erteilten Aufträge gliedern sich in Konzeption und Erstellung von Internet- und Softwareprodukten New Media, Designleistungen, Erstellung von Strategiekonzepten und Umsetzungsplanungen, Beratungsleistungen (u.a. Personal- und Unternehmensberatung) Wissen und Strategie. Messedienstleistungen (Konzeptualisierung, Entwurf, Planung, Organisation, Ausstellercoaching/ Training, Erfolgskontrolle) Expo einerseits und den dazugehörigen Serviceleistungen, insbesondere nachfolgende Änderungen und Aktualisierungen, andererseits. Alle Bereiche sind jeweils Gegenstand eigener Verträge oder gemeinsamer Vertragsgegenstand.

(4) Die Leistungserbringerin führt entsprechend der im Auftrag vereinbarten Leistungsmerkmale durch. Die Leistungserbringerin ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags notwendige Fremdleistungen zu bestellen. Der Auftraggeber wird von der Leistungserbringerin auf Verlangen darüber informiert.

   
 

§ 4 Lieferfristen

(1) Die von der Leistungserbringerin genannten Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

(2) Die Lieferfrist beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung enthaltenen Lieferdatum. Bei durch den Kunden gewünschten Änderungen bestimmt sich der Beginn der Lieferzeit nach dem Datum der Änderungsbestätigung.

(3) Soweit von der Leistungserbringerin nicht zu vertretende Umstände die Ausführung übernommener Aufträge erschweren, verzögern oder unmöglich machen, ist diese berechtigt, die Vertragsleistung/Restleistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Zu diesen von der Leistungserbringerin nicht zu vertretenden Umständen gehören insbesondere behördliche Maßnahmen und Streik.

   
 

§ 5 Vertragsdauer
(gilt nur für Service-Verträge, diese umfassen die Wartung, insbesondere die Aktualisierung von Internetprodukten), oder Beratungsverträge (Dienstverträge und Werkverträge).

(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Service-Vertrag oder Beratervertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Der Service-Vertrag kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Für Beraterverträge (Dienstverträge und Werkverträge) gelten die vereinbarten Laufzeiten. Vorzeitige Kündigungen jedwelcher Art sind ohne vollumfängliche Entschädigung ausgeschlossen.

   
 

§ 6 Änderungen der Software

(1) Änderungen der Software durch den Kunden bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Leistungserbringerin.

(2) Der Kunde ist auf Verlangen der Leistungserbringerin verpflichtet, Änderungen und Ergänzungen der Software aufzunehmen, die der Verbesserung der Software dienen.

(3) Ein Verstoß des Kunden gegen die Absätze (1) und (2) befreien die Leistungserbringerin von ihren Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag.

   
 

§ 7 Mängelanzeigen

(1) Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung - soweit eine solche im ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist - erkennbare Mängel hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe/Ablieferung schriftlich zu rügen.

(2) Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel hat der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung, spätestens aber innerhalb von 3 Monaten nach Übergabe/Ablieferung, schriftlich zu rügen.

(3) Bei einer Versäumung der in Absatz (1) und (2) bestimmten Rügefrist kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht in Betracht.

   
 

§ 8 Nachbesserung

(1) Ist die Leistung der Leistungserbringerin mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so ist die Leistungserbringerin zunächst nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.

(2) Bei Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.

(3) Solange die Leistungserbringerin ihrer Verpflichtung zur Behebung von Mängeln nachkommt, hat der Kunde nicht das Recht zur Minderung oder Wandelung.

   
 

§ 9 Verzug durch die Leistungserbringerin

(1) Wird eine verbindliche Lieferfrist aus Gründen, die die Leistungserbringerin zu vertreten hat, um mehr als 1 Woche überschritten, so ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf einer Nachfrist von 4 Wochen vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfristsetzung hat schriftlich zu erfolgen.

(2) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen in Fällen höherer Gewalt, bei staatlichen Maßnahmen sowie bei Streik, Aussperrung und Aufruhr. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Subunternehmern der Leistungserbringerin eintreten.

   
 

§ 10 Haftung

(1) Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die Leistungserbringerin, gleich aus welchen Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragshandlungen, aus Verzug, aus positiver Vertragsverletzung und/oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der einfach fahrlässigen Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflicht durch die Leistungserbringerin, einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen.

(2) Speziell für Datenverluste aufgrund höherer Gewalt oder Datenentwendung aufgrund Zugriffs Dritter, die durch die getroffenen Sicherheitsvorkehrungen nicht abgewendet werden können, wird keine Haftung übernommen.

(3) Die Leistungserbringerin haftet nicht für die rechtmäßige Verwendung des Produktes oder Teilen hiervon nach erfolgter Abnahme durch den Kunden. Der Kunde sichert zu, dass durch den Einsatz des Produktes und die Einbindung von Inhalten weder Rechte Dritter verletzt noch gegen geltendes Recht der BRD verstoßen wird.

(4) Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit der von ihm freigegebenen, an den Leistungserbringer übergebenen Materialien, insbesondere Texte, Bilder und Ton. Soweit der Kunde für die Erbringung der Leistung durch die Leistungserbringerin Materialien zur Verfügung stellt, sichert der Kunde zu, dass diese Materialien Dritte nicht in ihren Rechten verletzen und stellt die Leistungserbringerin diesbezüglich von jeglicher Haftung frei.

   
 

§ 11 Verzug durch den Kunden

(1) Stellt der Kunde benötigte Materialien nicht rechtzeitig zur Verfügung, entfällt für die Leistungserbringerin jegliche Haftung für Schäden, die sich aus der Verzögerung des Kunden ergeben.

(2) Verzögert sich die Verwirklichung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann die Leistungserbringerin eine Abschlagszahlung für die bereits erbrachte Leistung fordern.

   
 

§ 12 Betriebsstörungen

Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt oder Streik berechtigen die Leistungserbringerin zum Rücktritt von dem noch nicht erfüllten Vertrag.

   
 

§ 13 Rechte an erstellten Produkten und Dienstleistungen

(1) Die Leistungserbringerin besitzt alle Urheberrechte an dem von ihr erstellten Produkt und Dienstleistungen. Eine Weitergabe, auch in veränderter Form, bedarf der schriftlichen und ausdrücklichen Zustimmung der Leistungserbringerin.

(2) An Gestaltungskonzepten und -entwürfen werden dem Kunden nur Nutzungsrechte eingeräumt. Alle übrigen Rechte verbleiben bei der Leistungserbringerin.

(3) Der Kunde erkennt an, dass es sich bei der Software aber auch allen weiteren Produkten und Dienstleistungen und den zugehörigen Unterlagen um rechtlich geschützte Gegenstände und Betriebsgeheimnisse handelt und verpflichtet sich, sämtliche Rechte der Leistungserbringerin bzw. Dritter an den erworbenen Produkten (z.B. Eigentum, Patente, geistiges Eigentum, Urheber- und Nutzungsrechte) zu respektieren und alles zu unterlassen, was diese Rechte verletzen könnte.

(4) Die Leistungserbringerin ist berechtigt, das erstellte Produkt oder Dienstleistungen für Werbungs- und Vermarktungszwecke einzusetzen. Dies betrifft insbesondere die Veröffentlichung in Werbeprospekten, im Internet, sowie die Veröffentlichung über Fernseh- und Rundfunksender. Der Leistungserbringerin steht es dabei frei, Textauszüge und Markennamen, sowie Bilder und Logos zu verwenden, an denen der Kunde die Urheberrechte besitzt, ausgenommen der Fall, dass dies der Leistungserbringerin vom Kunden schriftlich untersagt wurde.

   
 

§ 14 Vertraulichkeit

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die überlassene Software, die zugehörigen Unterlagen sowie sämtliche Informationen, die er im Laufe dieser Geschäftsbeziehung über die Leistungserbringerin erhält, geheim zu halten.

(2) Die Verpflichtung des Kunden zur Geheimhaltung schließt auch die Pflicht ein, durch geeignete Schritte zu gewährleisten, dass diese Geheimhaltungsverpflichtung von seinen Mitarbeitern und sonstigen Personen, deren er sich zur Abwicklung seiner Geschäftsbeziehung mit der Leistungserbringerin bedient, gewahrt wird.

   
 

§ 15 Vergütung

(1) Alle Angebote und Preise gelten netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).

(2) Die Anfertigung von Entwürfen, Konzepten, Plänen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die die Leistungserbringerin bei der Konzeption und Erstellung von Produkten und Dienstleistungen für den Kunden erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Sofern vereinbart werden dem Kunden auf Wunsch Materialien und Daten, die nicht zum Umfang des verwendungsfähigen Produkts gehören, gegen eine gesondert in Rechnung gestellte Vergütung zur Verfügung gestellt.

(4) Umarbeitungen oder Änderungen des Produkts, die den bei Vertragsschluss vereinbarten Rahmen überschreiten, sowie eingekaufte Fremdleistungen werden nach dem jeweiligen Aufwand gesondert berechnet. Gleiches gilt für Service- und Dienstleistungen, die den Rahmen des abgeschlossenen Service-Vertrags überschreiten.

(5) Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes oder der Dienstleistung oder Rechnungserhalt sofort und ohne Abzug zahlbar. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit, oder erfordert er von der Leistungserbringerin hohe finanzielle Vorleistungen, so ist diese berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern. Bei Erarbeitung umfangreicher Konzeptionen ist die Leistungserbringerin berechtigt, bis zu 50% der dafür vereinbarten Vergütung im voraus in Rechnung zu stellen.

(6) Werden der Leistungserbringerin nach Annahme eines Auftrages Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden nachweisbar zweifelhaft erscheinen lassen, so ist sie nach ihrer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu leisten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn gegen den Käufer Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird oder eine negative Schufa- oder Creditreformauskunft o.ä. vorliegt.

(7) Die Software oder Produkte der Leistungserbringerin bleiben solange Eigentum der Leistungserbringerin bis der vollständige Rechnungsbetrag ausgeglichen ist, d.h. die Rechnung vollständig bezahlt ist.

   
 

§ 16 Preiserhöhungen

(1) Alle Preise gelten vom Tage des Vertragsschlusses an 6 Monate. Danach können durch Lohnerhöhungen sowie durch Gesetzesänderungen (insbesondere Erhöhung der Umsatzsteuer) bedingte Kostensteigerungen in entsprechendem Umfang an den Kunden weitergegeben werden.

(2) Falls sich aus Sicht der Leistungserbringerin eine veränderte Kostensituation ergibt, behält sie sich das Recht vor, einen geschlossenen Service-Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Monats zu kündigen und dem Kunden ein neues Angebot zu unterbreiten.

   
 

§ 17 Aufrechnungsverbot

Die Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

   
 

§ 18 Abtretungsverbot

Eine Abtretung der Rechte und/oder Übertragung der Verpflichtungen des Kunden, aus einem mit der Leistungserbringerin geschlossenen Vertrag ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Leistungserbringerin nicht zulässig.

   
 

§ 19 Vertragspartnerwechsel

Die Leistungserbringerin ist berechtigt, die sich aus einem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen. Im Falle einer solchen Übertragung hat der Kunde das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten.

   
 

§ 20 Schriftform

Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, ebenso der Verzicht auf die Schriftform selbst. Die Schriftform ist nur gewahrt, wenn Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag als solche bezeichnet, schriftlich abgefasst und von beiden Parteien rechtsverbindlich unterzeichnet sind.

   
 

§ 21 Erfüllungsort

(1) Erfüllungsort ist der Sitz der Leistungserbringerin in D- 52385 Nideggen

(2) Die Versendung von Arbeiten, Vorlagen und Entwürfen an einen anderen Ort als den Erfüllungsort erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Kunden.

   
 

§ 22 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist 52349 Düren (Deutschland). Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt für alle Fälle, in denen kein ausschließlicher Gerichtsstand besteht.

   
 

§ 23 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sollen angemessene und rechtlich wirksame Regelungen gelten, welche dem mit den unwirksamen Bestimmungen von den Vertragsparteien beabsichtigten Erfolg wirtschaftlich am nächsten kommen.



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